GAV Kaution für Handwerker in der Schweiz
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GAV-Kaution für Handwerker.
Volle Liquidität im Betrieb.

Die clevere Alternative zum Sperrkonto. Erfüllen Sie die Kautionspflicht der Paritätischen Berufskommissionen (PBK) ganz einfach per Versicherungsbürgschaft – und behalten Sie Ihr Kapital frei für den Betriebsalltag.

Der Kautions-Vergleich

Geld blockieren oder Liquidität behalten?

Die ZKVS fordert in den meisten Fällen eine Kaution von CHF 10'000.–. Entscheiden Sie selbst, wie Sie diesen Betrag aufbringen möchten.

Bank-Sperrkonto

Sie überweisen den vollen Kautionsbetrag auf das Bankkonto der Paritätischen Kommission (PBK) oder lassen Ihre Hausbank eine Garantie ausstellen.

  • CHF 10'000.– sind blockiert: Dieses Geld steht Ihnen oft für mehrere Jahre nicht zur Verfügung.
  • Kreditlimite sinkt: Eine Bankgarantie belastet Ihren Kontokorrent im Verhältnis 1:1.
  • Fehlende Liquidität: Das Geld fehlt Ihnen für neue Maschinen, Materialeinkauf oder Lohnzahlungen.

Ihr Eigenkapital-Einsatz

100%

Unsere Empfehlung

Versicherungs-Bürgschaft

Eine Schweizer Versicherung bürgt für Sie bei der ZKVS. Sie zahlen dafür lediglich eine kleine jährliche Prämie, ähnlich wie bei einer Haftpflichtversicherung.

  • Volle Liquidität: Ihr Geld bleibt auf Ihrem Konto und Ihre Bank-Kreditlimite unangetastet.
  • Schnelle Abwicklung: Digitaler Antrag und direkter Versand der Urkunde an die ZKVS (oft < 24h).
  • 100% Anerkannt: Die Bürgschaft ist gesetzlich genau gleichwertig wie Bargeld.

Ihr Aufwand pro Jahr

ab CHF 415.–

Kautionspflicht in der Schweiz

Für diese Branchen gilt die GAV-Pflicht

Gemäss der Zentralstelle Kautions-Verwaltung (ZKVS) und den Paritätischen Kommissionen ist je nach Kanton und Gewerk eine Kaution zwischen CHF 2'500.– und CHF 20'000.– obligatorisch.

Maler- & Gipsergewerbe

Häufig!

Gilt in fast allen Kantonen. Pflicht für In- und ausländische Betriebe.

Übliche Kautionshöhe: CHF 5'000 - 10'000

Gebäudetechnik (Sanitär/Heizung)

Kautionspflicht für Installationen und Wartungsarbeiten auf Schweizer Baustellen.

Übliche Kautionshöhe: bis CHF 20'000

Metallbau- & Ausbaugewerbe

Fassadenbau, Metallbau, Decken- und Innenausbausysteme sind stark reguliert.

Übliche Kautionshöhe: CHF 10'000 - 20'000

Plattenleger & Bodenleger

Inklusive Parkett, Linoleum und Spezialbodengewerbe. Gilt für alle Grossaufträge.

Übliche Kautionshöhe: ab CHF 5'000

Holzbau- & Schreinergewerbe

Je nach Kanton (z.B. BS, GE, VD) unterschiedliche Regelungen für Holzkonstruktionen.

Übliche Kautionshöhe: CHF 5'000 - 10'000

Dachdecker & Gebäudehülle

Kautionspflicht für Abdichtungsarbeiten, Dachdecker und Isoliergewerbe.

Übliche Kautionshöhe: CHF 10'000 - 20'000

Weitere Branchen (z.B. Gartenbau, Gerüstbau, Naturstein)

Die Kautionspflicht variiert je nach Auftragssumme und Kanton (gemäss ZKVS).
Kontaktieren Sie uns für eine genaue Abklärung.

Unverbindlich anfragen

Der grosse Schweiz-Überblick

Wo gilt die Kautionspflicht?

Prüfen Sie hier, ob Ihr Gewerk in Ihrem Einsatzkanton der GAV-Kautionspflicht untersteht. Das Orange Häkchen bedeutet: Kaution zwingend vor Arbeitsbeginn leisten!

Branche / Gewerk ZHZH BEBE AGAG BSBS BLBL LULU SGSG VSVS VDVD GRGR TITI
Maler- & Gipsergewerbe -
Gebäudetechnik (Sanitär/Heizung) - - - - -
Metallbau & Metallgewerbe - -
Dachdecker & Gebäudehülle - - -
Isoliergewerbe
Holzbau & Schreinergewerbe - - - - - -
Plattenleger & Fliesenleger
Parkett-, Linoleum- & Bodenleger - - -
Elektrogewerbe - - - - - - - - - -
Decken- & Innenausbausysteme - - -
Nach rechts wischen für alle Kantone
Ausgewählte Kantone. Dies ist eine vereinfachte Darstellung. Die effektive Kautionspflicht richtet sich nach der aktüllen Gesetzgebung der ZKVS und den Paritätischen Kommissionen.

Wissenswertes

Häufige Fragen zur GAV-Kaution

Alles, was Handwerksbetriebe über die Kautionspflicht der Paritätischen Berufskommissionen (PBK) und der ZKVS wissen müssen.

Wofür dient die GAV-Kaution eigentlich?
Die Kaution dient als Sicherheit zur Deckung von gesamtarbeitsvertraglichen Ansprüchen der Paritätischen Landeskommission (PLK). Dazu gehören insbesondere Konventionalstrafen, Kontroll- und Verfahrenskosten sowie Weiterbildungs- und Vollzugskostenbeiträge.
Ab welchem Auftragswert muss ich eine Kaution hinterlegen?
Die Kautionshöhe ist abhängig vom Gesamtauftragswert pro Kalenderjahr[cite: 24]. Als Beispiel (gemäss Isoliergewerbe): Bei einem Auftragswert von CHF 2'001 bis CHF 20'000 beträgt die Kaution CHF 5'000[cite: 26]. Ab einem Gesamtauftragswert von mehr als CHF 20'001 ist eine Kaution von CHF 10'000 fällig[cite: 26].
Bis wann muss die Kaution vorliegen und was passiert, wenn ich nicht zahle?
Die Kaution muss zwingend vor Beginn der Arbeiten gestellt werden[cite: 58]. Eine verspätete oder nicht geleistete Kaution stellt eine Verletzung des GAV dar und wird mit einer Konventionalstrafe geahndet[cite: 70].
Muss ich das Geld bar (als Depot) hinterlegen?
Nein, nicht zwingend. Die Kaution kann in bar (als Einzahlung auf ein Sperrkonto) oder mittels einer Garantieurkunde gestellt werden[cite: 41]. Für die Garantieurkunde können Sie eine unwiderrufliche Erklärung einer der FINMA unterstellten Bank oder Versicherung nutzen. Genau hier hilft gavkaution.ch: Wir stellen diese Garantieurkunde für Sie aus, damit Ihre Liquidität im Betrieb bleibt.
Wann und wie erhalte ich meine Kaution/Garantie zurück?
Ein Antrag auf Rückerstattung der Kaution muss immer schriftlich an die Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle (ZKVS) gestellt werden[cite: 72]. Entsendebetriebe können diesen Antrag frühestens 6 Monate nach Vollendung des Werkvertrages stellen. Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass alle Ansprüche (Strafen, Beiträge) bezahlt sind und keine GAV-Verletzungen festgestellt wurden[cite: 80, 81].