Die clevere Alternative zum Sperrkonto. Erfüllen Sie die Kautionspflicht der Paritätischen Berufskommissionen (PBK) ganz einfach per Versicherungsbürgschaft – und behalten Sie Ihr Kapital frei für den Betriebsalltag.
Geld blockieren oder Liquidität behalten?
Die ZKVS fordert in den meisten Fällen eine Kaution von CHF 10'000.–. Entscheiden Sie selbst, wie Sie diesen Betrag aufbringen möchten.
Sie überweisen den vollen Kautionsbetrag auf das Bankkonto der Paritätischen Kommission (PBK) oder lassen Ihre Hausbank eine Garantie ausstellen.
Ihr Eigenkapital-Einsatz
100%
Eine Schweizer Versicherung bürgt für Sie bei der ZKVS. Sie zahlen dafür lediglich eine kleine jährliche Prämie, ähnlich wie bei einer Haftpflichtversicherung.
Ihr Aufwand pro Jahr
ab CHF 415.–
Für diese Branchen gilt die GAV-Pflicht
Gemäss der Zentralstelle Kautions-Verwaltung (ZKVS) und den Paritätischen Kommissionen ist je nach Kanton und Gewerk eine Kaution zwischen CHF 2'500.– und CHF 20'000.– obligatorisch.
Gilt in fast allen Kantonen. Pflicht für In- und ausländische Betriebe.
Kautionspflicht für Installationen und Wartungsarbeiten auf Schweizer Baustellen.
Fassadenbau, Metallbau, Decken- und Innenausbausysteme sind stark reguliert.
Inklusive Parkett, Linoleum und Spezialbodengewerbe. Gilt für alle Grossaufträge.
Je nach Kanton (z.B. BS, GE, VD) unterschiedliche Regelungen für Holzkonstruktionen.
Kautionspflicht für Abdichtungsarbeiten, Dachdecker und Isoliergewerbe.
Die Kautionspflicht variiert je nach Auftragssumme und Kanton (gemäss ZKVS).
Kontaktieren Sie uns für eine genaue Abklärung.
Wo gilt die Kautionspflicht?
Prüfen Sie hier, ob Ihr Gewerk in Ihrem Einsatzkanton der GAV-Kautionspflicht untersteht. Das Orange Häkchen bedeutet: Kaution zwingend vor Arbeitsbeginn leisten!
Häufige Fragen zur GAV-Kaution
Alles, was Handwerksbetriebe über die Kautionspflicht der Paritätischen Berufskommissionen (PBK) und der ZKVS wissen müssen.